KAGES e.K.
Inh.: Günter Sunko
Bonner Ring 31
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel: 02235 84027 45
Fax: 02235 84027 47
kontakt@kages.eu

Handelsregister Amtsgericht Köln
HRA-Nr.: 27446
USt-ID: DE 268544087

Termine nach Vereinbarung


Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

1. Angebotsbindung: Der Anbieter hält sich für die Dauer des laufenden Kalenderjahres preislich an das Angebot gebunden.

2. Zahlungsweise: Der Kunde wird dem Anbieter kurzfristig nach Annahme des Angebotes als Anzahlung 25% des Gesamtbruttobetrages in bar oder per Banküberweisung zur Verfügung stellen; die restlichen 75% wird er in gleicher Weise vor Übergabe/Übernahme des Anhängers entrichten.

3. Lieferung: Für die Herstellung und Lieferung des Anhängers benötigt die Herstellerfirma, da es sich um eine Anfertigung nach Kundenwunsch handelt, erfahrungsgemäß ca. zwischen 6 – 12 Wochen. Wird diese Frist aus Gründen, die im Risikobereich des Herstellers oder des Verkäufers liegen, um mehr als drei Wochen überschritten, kann der Kunde mittels Einschreibebrief vom Vertrag zurücktreten und die geleistete Anzahlung erstattet verlangen.

4. Abnahme: Der Anhänger wird nach entsprechender Anzeige des Anbieters vom Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen auf dem Betriebshof in 50374 Erftstadt-Lechenich, Bonner Ring 31 , übernommen, nachdem der Kunde den Anhänger auf sichtbare Mängel eingehend geprüft und solche nicht festgestellt hat.

5. Gewährleistung: Tritt später innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. des Handelsgesetzbuches (HGB) ein vom Hersteller zu vertretender Mangel auf, wird der Kunde diesen spätestens binnen einer Kalenderwoche der Verkäuferfirma nachweislich mitteilen und den Anhänger in der gleichen Frist bei dieser vorführen. Die Herstellerfirma wird dann auf Veranlassung des Verkäufers den Mangel schnellstmöglich beheben. Ist dies laut Hersteller trotz zweimaligen Versuchs technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer und daher unwirtschaftlich, so kann der Kunde – unter Verzicht auf evtl. sonstige Rechte den Anhänger zurückgeben und die schnellstmögliche Lieferung eines Anhängers der gleichen Machart verlangen. Dabei ist der Wert der Abnutzung des zurückgegebenen Anhängers durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden unabhängigen Sachverständigen festzustellen und vom Kunden dem Verkäufer zu erstatten; das Gutachten des Sachverständigen ist für beide Vertragspartner verbindlich. Die Kosten des Gutachters tragen Käufer und Verkäufer hälftig.

6. Nichtabnahme: Nimmt der Kunde den gekauften Anhänger, obwohl der Verkäufer eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat, nicht fristgerecht ab, so verbleibt dem Verkäufer die oben bezeichnete und geleistete Anzahlung als Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns.

7. Ergänzend gelten die Vorschriften des vorgenannten BGB bzw. HGB, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

8. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten: Gerichtliche Auseinandersetzungen sind möglichst zu vermeiden, weil deren Ergebnisse nicht abzusehen sind. Eine außergerichtliche Verständigung, ggf. mit Hilfe der Kölner Industrie- und Handelskammer oder einer fachlichen Mediation, genießt daher den Vorrang. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Brühl.

9. Weitere Vereinbarungen: solche bedürfen auch im übrigen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AGB Vermietung) gelten für die Vermietung von Anhängern und Kraftfahrzeugen. Sämtliche Vermietungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB

Vermietung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Mietgegenstand können Anhänger und Kraftfahrzeuge sein.

„Kunden“ bzw. „Mieter“ im Sinne dieser AGB Vermietung können Verbraucher und Unternehmen sein. Ein Verbraucher kann nur dann Kunde sein, wenn er mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat. Der Fahrer von Selbstfahrerfahrzeugen muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Die Angebote auf der Website www.kages.eu sowie aller zugehörigen Websites oder in Katalogen/Flyern stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Reservierung durch den Kunden dar. Unverbindliche Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail aufgegeben werden. Erst wenn KAGES e.K. die Bestellung des Kunden schriftlich annimmt, kommt der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Dies erfolgt dadurch, dass KAGES e.K. den schriftlichen Mietvertrag vor Ort vor Abholung des Mietgegenstandes unterzeichnet. Eine vorab übermittelte Bestätigung des Reservierungswunsches stellt keine Annahme des Angebots dar, so dass es noch nicht zu einem Vertragsschluss kommt. Auf der Webseite oder in Katalogen/Flyern angegebene Preise gelten bis zum Erscheinen eines neuen Katalogs bzw. einer neuen Preisliste.

§ 3 Reservierungen, Frühbucher

Bei Reservierungen ab 100€ Mietpreis hat der Mieter Vorkasse zu leisten. Stornierungen sind bis zu 2 Wochen vor Buchung kostenfrei möglich, danach nur gegen Einbehalt von 50% der Vorauszahlung.

§ 4 Voraussetzungen zum Anmieten; Fahrberechtigung

Der Mieter (bei Unternehmen: der beauftragte Fahrer) muss bei motorisierten Selbstfahrerfahrzeugen mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.

Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis zu hinterlegen. Kann der Mieter dies nicht, wird KAGES e.K. keinen Vertrag schließen bzw. von einem evtl. bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Pflichten des Mieters

( 1 ) Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat. Er hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass von ihr keine Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit bzw. von Sachen ausgeht. Ebenso hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Anhängelast seines Zugfahrzeugs nicht überschritten wird und alle verkehrstechnisch relevanten Bedingungen eingehalten werden. Die Weitergabe des Mietgegenstandes an einen Dritten ist nicht zulässig. Zum Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf es der besonderen vorherigen schriftlichen Zustimmung von KAGES e.K.

( 2 ) Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit wieder zurückzugeben.

Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit gegen den Willen von KAGES e.K. fort, widerspricht diese der Fortsetzung des Mietvertrags bereits jetzt. Für jeden angefangenen Tag der nicht genehmigten Einbehaltung ist KAGES e.K. berechtigt, eine Vergütung in Höhe des jeweils gültigen Mietpreises pro Tag zu berechnen. Etwaige Sondertarife für längerfristige Mieten kommen dem Kunden in diesem Fall nicht zugute. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung durch den Mieter erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Wenn KAGES e.K. durch die verspätete, nicht oder nicht vertragsgerecht erfolgte Rückgabe des Mietgegenstandes ein Schaden entsteht, für den KAGES e.K. kein Ersatz zukommt (z.B. durch Anschlussmieter) ist der Kunde der KAGES e.K. zum Schadenersatz verpflichtet.

( 3 ) Die Reinigung des Mietgegenstands ist im Mietpreis enthalten, solange die Verschmutzung der vereinbarten Nutzung entspricht. Ist der Mietgegenstand stärker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten wäre, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50€ inkl. MwSt. fällig.

§ 6 Preise, Zahlungskonditionen, Kaution

( 1 ) Die vereinbarte Miete inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht vollgetankt zurück, werden pauschal 30€ für die Betankung fällig.

( 2 ) Zur Absicherung etwaiger Ansprüche von KAGES e.K. vereinbaren die Parteien, dass eine Kaution als Sicherheitsleistung vom Kunden in bar oder per Vorkasse als Kontoüberweisung zu stellen ist. Diese beträgt mindestens 150€ zuzüglich der vereinbarten Miete, zahlbar spätestens bei Vertragsschluss bei Abholung.

KAGES e.K. behält sich vor, die Kaution dem Mietgegenstand entsprechend individuell zu bestimmen. Die Kaution wird bei der Abrechnung über den Mietgegenstand nach Rückgabe in Anrechnung gebracht. KAGES e.K. ist berechtigt, alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands während oder nach diesem Mietvertrag zu dessen Lasten verhängt werden, von der Kaution einzubehalten. Im Übrigen wird die Kaution nach Vertragsende an den Kunden entweder bar oder als Kontoüberweisung ausbezahlt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

§ 7 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet, auch über die Kaution hinausgehend, insbesondere für Kosten aus Verkehrsverstößen, Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Parkverstößen, Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und für sonstige Kosten von Behörden oder sonstigen Stellen. KAGES e.K. ist berechtigt, für die Bearbeitung jeder solchen Inanspruchnahme pauschal 30€ inkl. MwSt. zu berechnen.

§ 8 Schäden; Schadensmeldung

Werden während der Mietzeit bei dem Betrieb des Mietgegenstands durch einen Unfall, einen Wildschaden, einen sonstigen Schaden oder einen Diebstahl Personen verletzt oder getötet oder Sachen beschädigt oder vernichtet, so hat der Kunde zunächst unverzüglich die Polizei zu informieren und deren Anweisungen zu befolgen; sodann hat er dies KAGES e.K. unverzüglich zu melden, und zwar auch dann, wenn er glauben sollte, dass dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen ein Schadensersatzanspruch gegen den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht zusteht oder es sich um einen geringen Schaden handelt. Ebenfalls zu melden ist, wenn der überlassene Mietgegenstand selbst oder seine unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile beschädigt, zerstört oder verloren werden.

Insgesamt ist der Mieter verpflichtet, KAGES e.K. bei der Bearbeitung des Hergangs vollumfänglich zu unterstützen. Bei zunächst unklaren Verschuldensverhältnissen ist KAGES e.K. berechtigt, die gezahlte Kaution bis zur Klärung der Schuldfrage einzubehalten. Grundsätzlich haftet der Mieter dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietgegenstand oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall sowie für eventuell anfallende Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.

Bei Anhängern: Teilkaskoversicherung. Den Selbstbehalt von 300€ trägt der Mieter.

§ 8 Datenschutzklausel

Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertrags verwendet.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Brühl.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugüberführung

1. Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Auch bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der STVO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde EUR 30,00 zzgl. MwSt. berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und somit nicht zu überführen, werden 75% des Überführungspreises berechnet.

2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Betriebshaftpflicht- bzw. Frachtführerversicherung laut den Bestimmungen des BGB, HGB und CMR 40SZR/kg im innerdeutschen Verkehr, 8,33SZR/kg im EU-Verkehr.

3. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine Haftung für Schäden, bei denen Mängel am Fahrzeug mit ursächlich waren ist ausgeschlossen. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden oder wenn auf ein PKW-Übergabeprotokoll vom Einlieferer verzichtet wird. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks, Bahn- und Flugverspätungen oder ähnliches kann der Überführer nicht zur Verantwortung gezogen werden.

4. Treten während der Überführung technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist der Überführer berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines größeren Schadens oder Mangels nicht möglich, so ist der Überführer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen, eigene Überführungskennzeichen (soweit vorhanden!) zu entfernen und die Kosten der Überführung bis dorthin zu berechnen.

5. Sind vom Überführer Reparaturen, Reparaturversuche o. ä. durchzuführen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zusätzlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung gestellt. In einem Pauschalpreis nicht enthaltener Aufwand wird zu EUR 60€ / Stunde (netto) zzgl. Spesen abgerechnet.

6. Bei allen Maßnahmen des Überführers, deren Kosten 150€ übersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet, mit dem Kunden Rücksprache zu halten.

7. Die Meinung des Überführers über den Zustand des Fahrzeuges ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebsstörungen.

8. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Brühl

© Copyright 2010 - 2024 KAGES e.K.