{"id":203,"date":"2015-05-25T12:55:10","date_gmt":"2015-05-25T12:55:10","guid":{"rendered":"http:\/\/quanticalabs.com\/wptest\/carservice\/?page_id=203"},"modified":"2025-09-22T11:16:19","modified_gmt":"2025-09-22T11:16:19","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kages.eu\/WP\/impressum\/","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row el_class=&#8220;margin-top-70&#8243;][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;description margin-top-0&#8243;]<strong>KAGES e.K.<\/strong><br \/>\n<strong>Inh.: G\u00fcnter Sunko<\/strong><br \/>\nBonner Ring 31<br \/>\n50374 Erftstadt-Lechenich<br \/>\nTel: 02235 84027 45<br \/>\n<a href=\"mailto:kontakt@kages.eu\">kontakt@kages.eu<\/a><\/p>\n<p>Handelsregister\u00a0Amtsgericht\u00a0K\u00f6ln<br \/>\nHRA-Nr.:\u00a027446<br \/>\nUSt-ID:\u00a0DE\u00a0268544087<\/p>\n<h3><strong><span style=\"color: #ff0000;\">Termine nach Vereinbarung<\/span><\/strong><\/h3>\n<hr \/>\n<h3><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Verkauf<\/strong><\/h3>\n<p><strong>1. Angebotsbindung:<\/strong> Der Anbieter h\u00e4lt sich f\u00fcr die Dauer des laufenden Kalenderjahres preislich an das Angebot gebunden.<\/p>\n<p><strong>2. Zahlungsweise:<\/strong> Der Kunde wird dem Anbieter kurzfristig nach Annahme des Angebotes als Anzahlung 25% des Gesamtbruttobetrages per Bank\u00fcberweisung zur Verf\u00fcgung stellen; die restlichen 75% wird er in gleicher Weise vor \u00dcbergabe\/\u00dcbernahme des Anh\u00e4ngers entrichten.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferung: <\/strong>F\u00fcr die Herstellung und Lieferung des Anh\u00e4ngers ben\u00f6tigt die Herstellerfirma, da es sich um eine Anfertigung nach Kundenwunsch handelt, erfahrungsgem\u00e4\u00df ca. zwischen 6 &#8211; 12 Wochen. Wird diese Frist aus Gr\u00fcnden, die im Risikobereich des Herstellers oder des Verk\u00e4ufers liegen, um mehr als drei Wochen \u00fcberschritten, kann der Kunde mittels Einschreibebrief vom Vertrag zur\u00fccktreten und die geleistete Anzahlung erstattet verlangen.<\/p>\n<p><strong>4. Abnahme:<\/strong> Der Anh\u00e4nger wird nach entsprechender Anzeige des Anbieters vom Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen auf dem Betriebshof in 50374 Erftstadt-Lechenich, Bonner Ring 31 , \u00fcbernommen, nachdem der Kunde den Anh\u00e4nger auf sichtbare M\u00e4ngel eingehend gepr\u00fcft und solche nicht festgestellt hat.<\/p>\n<p><strong>5. Gew\u00e4hrleistung:<\/strong> Tritt sp\u00e4ter innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungspflicht des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. des Handelsgesetzbuches (HGB) ein vom Hersteller zu vertretender Mangel auf, wird der Kunde diesen sp\u00e4testens binnen einer Kalenderwoche der Verk\u00e4uferfirma nachweislich mitteilen und den Anh\u00e4nger in der gleichen Frist bei dieser vorf\u00fchren. Die Herstellerfirma wird dann auf Veranlassung des Verk\u00e4ufers den Mangel schnellstm\u00f6glich beheben. Ist dies laut Hersteller trotz zweimaligen Versuchs technisch nicht m\u00f6glich oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig teuer und daher unwirtschaftlich, so kann der Kunde &#8211; unter Verzicht auf evtl. sonstige Rechte den Anh\u00e4nger zur\u00fcckgeben und die schnellstm\u00f6gliche Lieferung eines Anh\u00e4ngers der gleichen Machart verlangen. Dabei ist der Wert der Abnutzung des zur\u00fcckgegebenen Anh\u00e4ngers durch einen vom Verk\u00e4ufer zu beauftragenden unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen festzustellen und vom Kunden dem Verk\u00e4ufer zu erstatten; das Gutachten des Sachverst\u00e4ndigen ist f\u00fcr beide Vertragspartner verbindlich. Die Kosten des Gutachters tragen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer h\u00e4lftig.<\/p>\n<p><strong>6. Nichtabnahme:<\/strong> Nimmt der Kunde den gekauften Anh\u00e4nger, obwohl der Verk\u00e4ufer eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat, nicht fristgerecht ab, so verbleibt dem Verk\u00e4ufer die oben bezeichnete und geleistete Anzahlung als Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns.<\/p>\n<p><strong>7. Erg\u00e4nzend<\/strong> gelten die Vorschriften des vorgenannten BGB bzw. HGB, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.<\/p>\n<p><strong>8. Beilegung<\/strong> von Meinungsverschiedenheiten: Gerichtliche Auseinandersetzungen sind m\u00f6glichst zu vermeiden, weil deren Ergebnisse nicht abzusehen sind. Eine au\u00dfergerichtliche Verst\u00e4ndigung, ggf. mit Hilfe der K\u00f6lner Industrie- und Handelskammer oder einer fachlichen Mediation, genie\u00dft daher den Vorrang. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Br\u00fchl.<\/p>\n<p><strong>9. Weitere Vereinbarungen:<\/strong> solche bed\u00fcrfen auch im \u00fcbrigen der Schriftform.<\/p>\n<h3><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung<\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Die nachstehenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AGB Vermietung) gelten f\u00fcr die Vermietung von Anh\u00e4ngern und Kraftfahrzeugen. S\u00e4mtliche Vermietungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB<\/p>\n<p>Vermietung. M\u00fcndliche Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit. Mietgegenstand k\u00f6nnen Anh\u00e4nger und Kraftfahrzeuge sein.<\/p>\n<p>\u201eKunden\u201c bzw. \u201eMieter\u201c im Sinne dieser AGB Vermietung k\u00f6nnen Verbraucher und Unternehmen sein. Ein Verbraucher kann nur dann Kunde sein, wenn er mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat. Der Fahrer von Selbstfahrerfahrzeugen muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz des F\u00fchrerscheins der Klasse 3 oder B sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Angebote auf der Website <a href=\"http:\/\/www.kages.eu\/\">www.kages.eu<\/a> sowie aller zugeh\u00f6rigen Websites oder in Katalogen\/Flyern stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Reservierung durch den Kunden dar. Unverbindliche Reservierungen k\u00f6nnen telefonisch oder per E-Mail aufgegeben werden. Erst wenn KAGES e.K. die Bestellung des Kunden schriftlich annimmt, kommt der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Dies erfolgt dadurch, dass KAGES e.K. den schriftlichen Mietvertrag vor Ort vor Abholung des Mietgegenstandes unterzeichnet. Eine vorab \u00fcbermittelte Best\u00e4tigung des Reservierungswunsches stellt keine Annahme des Angebots dar, so dass es noch nicht zu einem Vertragsschluss kommt. Auf der Webseite oder in Katalogen\/Flyern angegebene Preise gelten bis zum Erscheinen eines neuen Katalogs bzw. einer neuen Preisliste.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Reservierungen, Fr\u00fchbucher<\/strong><\/p>\n<p>Bei Reservierungen ab 100\u20ac Mietpreis hat der Mieter Vorkasse zu leisten. Stornierungen sind bis zu 2 Wochen vor Buchung kostenfrei m\u00f6glich, danach nur gegen Einbehalt von 50% der Vorauszahlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Voraussetzungen zum Anmieten; Fahrberechtigung<\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter (bei Unternehmen: der beauftragte Fahrer) muss bei motorisierten Selbstfahrerfahrzeugen mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des F\u00fchrerscheins der Klasse 3 oder B sein.<\/p>\n<p>Bei \u00dcbergabe des Fahrzeugs ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und einer im Inland g\u00fcltigen Fahrerlaubnis zu hinterlegen. Kann der Mieter dies nicht, wird KAGES e.K. keinen Vertrag schlie\u00dfen bzw. von einem evtl. bereits geschlossenen Mietvertrag zur\u00fccktreten. Anspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Pflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>( 1 ) Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand \u00fcbernommen hat. Er hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und alle f\u00fcr die Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass von ihr keine Gefahr f\u00fcr Leib und Leben oder Gesundheit bzw. von Sachen ausgeht. Ebenso hat der Kunde daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Anh\u00e4ngelast seines Zugfahrzeugs nicht \u00fcberschritten wird und alle verkehrstechnisch relevanten Bedingungen eingehalten werden. Die Weitergabe des Mietgegenstandes an einen Dritten ist nicht zul\u00e4ssig. Zum Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf es der besonderen vorherigen schriftlichen Zustimmung von KAGES e.K.<\/p>\n<p>( 2 ) Der Mieter verpflichtet sich, den Anh\u00e4nger in dem von ihm \u00fcbernommenen Zustand am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit wieder zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit gegen den Willen von KAGES e.K. fort, widerspricht diese der Fortsetzung des Mietvertrags bereits jetzt. F\u00fcr jeden angefangenen Tag der nicht genehmigten Einbehaltung ist KAGES e.K. berechtigt, eine Verg\u00fctung in H\u00f6he des jeweils g\u00fcltigen Mietpreises pro Tag zu berechnen. Etwaige Sondertarife f\u00fcr l\u00e4ngerfristige Mieten kommen dem Kunden in diesem Fall nicht zugute. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung durch den Mieter erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Wenn KAGES e.K. durch die versp\u00e4tete, nicht oder nicht vertragsgerecht erfolgte R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes ein Schaden entsteht, f\u00fcr den KAGES e.K. kein Ersatz zukommt (z.B. durch Anschlussmieter) ist der Kunde der KAGES e.K. zum Schadenersatz verpflichtet.<\/p>\n<p>( 3 ) Die Reinigung des Mietgegenstands ist im Mietpreis enthalten, solange die Verschmutzung der vereinbarten Nutzung entspricht. Ist der Mietgegenstand st\u00e4rker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten w\u00e4re, wird eine Reinigungspauschale in H\u00f6he von 50\u20ac inkl. MwSt. f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Preise, Zahlungskonditionen, Kaution<\/strong><\/p>\n<p>( 1 ) Die vereinbarte Miete inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen H\u00f6he ist f\u00fcr den vereinbarten Mietzeitraum grunds\u00e4tzlich in voller H\u00f6he zu leisten, d.h. R\u00fcckerstattungen bei versp\u00e4teter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger R\u00fcckgabe erfolgen nicht. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht vollgetankt zur\u00fcck, werden pauschal 30\u20ac f\u00fcr die Betankung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>( 2 ) Zur Absicherung etwaiger Anspr\u00fcche von KAGES e.K. vereinbaren die Parteien, dass eine Kaution als Sicherheitsleistung vom Kunden in bar oder per Vorkasse als Konto\u00fcberweisung zu stellen ist. Diese betr\u00e4gt mindestens 150\u20ac zuz\u00fcglich der vereinbarten Miete, zahlbar sp\u00e4testens bei Vertragsschluss bei Abholung.<\/p>\n<p>KAGES e.K. beh\u00e4lt sich vor, die Kaution dem Mietgegenstand entsprechend individuell zu bestimmen. Die Kaution wird bei der Abrechnung \u00fcber den Mietgegenstand nach R\u00fcckgabe in Anrechnung gebracht. KAGES e.K. ist berechtigt, alle Geb\u00fchren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands w\u00e4hrend oder nach diesem Mietvertrag zu dessen Lasten verh\u00e4ngt werden, von der Kaution einzubehalten. Im \u00dcbrigen wird die Kaution nach Vertragsende an den Kunden entweder bar oder als Konto\u00fcberweisung ausbezahlt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Haftung des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter haftet, auch \u00fcber die Kaution hinausgehend, insbesondere f\u00fcr Kosten aus Verkehrsverst\u00f6\u00dfen, Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Parkverst\u00f6\u00dfen, Bu\u00df- und Verwarnungsgeldern, Geb\u00fchren und f\u00fcr sonstige Kosten von Beh\u00f6rden oder sonstigen Stellen. KAGES e.K. ist berechtigt, f\u00fcr die Bearbeitung jeder solchen Inanspruchnahme pauschal 30\u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Sch\u00e4den; Schadensmeldung<\/strong><\/p>\n<p>Werden w\u00e4hrend der Mietzeit bei dem Betrieb des Mietgegenstands durch einen Unfall, einen Wildschaden, einen sonstigen Schaden oder einen Diebstahl Personen verletzt oder get\u00f6tet oder Sachen besch\u00e4digt oder vernichtet, so hat der Kunde zun\u00e4chst unverz\u00fcglich die Polizei zu informieren und deren Anweisungen zu befolgen; sodann hat er dies KAGES e.K. unverz\u00fcglich zu melden, und zwar auch dann, wenn er glauben sollte, dass dem Gesch\u00e4digten oder seinen Hinterbliebenen ein Schadensersatzanspruch gegen den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht zusteht oder es sich um einen geringen Schaden handelt. Ebenfalls zu melden ist, wenn der \u00fcberlassene Mietgegenstand selbst oder seine unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile besch\u00e4digt, zerst\u00f6rt oder verloren werden.<\/p>\n<p>Insgesamt ist der Mieter verpflichtet, KAGES e.K. bei der Bearbeitung des Hergangs vollumf\u00e4nglich zu unterst\u00fctzen. Bei zun\u00e4chst unklaren Verschuldensverh\u00e4ltnissen ist KAGES e.K. berechtigt, die gezahlte Kaution bis zur Kl\u00e4rung der Schuldfrage einzubehalten. Grunds\u00e4tzlich haftet der Mieter dem Vermieter bei Eintritt von Sch\u00e4den am Mietgegenstand oder Diebstahl in voller H\u00f6he f\u00fcr den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet f\u00fcr die Reparaturkosten im Schadensfall sowie f\u00fcr eventuell anfallende Abschleppkosten und Sachverst\u00e4ndigengeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Bei Anh\u00e4ngern: Teilkaskoversicherung. Den Selbstbehalt von 300\u20ac tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Datenschutzklausel<\/strong><\/p>\n<p>Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertrags verwendet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand ist das Amtsgericht Br\u00fchl.<\/p>\n<h3><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Fahrzeug\u00fcberf\u00fchrung<\/strong><\/h3>\n<p><strong>1.<\/strong> Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am \u00dcberf\u00fchrungstag f\u00fcr eine p\u00fcnktliche Fahrzeug\u00fcbergabe zu sorgen. Auch bei Eigenachs\u00fcberf\u00fchrungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine M\u00e4ngel aufweisen, welche im Sinne der STVO das Benutzen im Stra\u00dfenverkehr beeintr\u00e4chtigen. Ist der \u00dcberf\u00fchrungsfahrer vor Ort und verz\u00f6gert sich die Fahrzeug\u00fcbergabe um mehr als 30 Minuten, so werden f\u00fcr jede angefangene halbe Stunde EUR 30,00 zzgl. MwSt. berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und somit nicht zu \u00fcberf\u00fchren, werden 75% des \u00dcberf\u00fchrungspreises berechnet.<\/p>\n<p><strong>2. <\/strong>Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Betriebshaftpflicht- bzw. Frachtf\u00fchrerversicherung laut den Bestimmungen des BGB, HGB und CMR 40SZR\/kg im innerdeutschen Verkehr, 8,33SZR\/kg im EU-Verkehr.<\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die er vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, bei denen M\u00e4ngel am Fahrzeug mit urs\u00e4chlich waren ist ausgeschlossen. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Anspr\u00fcche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird \u00fcbernommen f\u00fcr alte und verdeckte Sch\u00e4den oder wenn auf ein PKW-\u00dcbergabeprotokoll vom Einlieferer verzichtet wird. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. F\u00fcr Verz\u00f6gerungen aufgrund von Staus, Witterungseinfl\u00fcssen, Streiks, Bahn- und Flugversp\u00e4tungen oder \u00e4hnliches kann der \u00dcberf\u00fchrer nicht zur Verantwortung gezogen werden.<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Treten w\u00e4hrend der \u00dcberf\u00fchrung technische M\u00e4ngel auf oder werden solche beh\u00f6rdlicherseits beanstandet, so ist der \u00dcberf\u00fchrer berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Ma\u00dfnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen. Ist eine R\u00fccksprache mit dem Kunden im Falle eines gr\u00f6\u00dferen Schadens oder Mangels nicht m\u00f6glich, so ist der \u00dcberf\u00fchrer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen, eigene \u00dcberf\u00fchrungskennzeichen (soweit vorhanden!) zu entfernen und die Kosten der \u00dcberf\u00fchrung bis dorthin zu berechnen.<\/p>\n<p><strong>5.<\/strong> Sind vom \u00dcberf\u00fchrer Reparaturen, Reparaturversuche o. \u00e4. durchzuf\u00fchren, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der \u00dcbernahme oder \u00dcbergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zus\u00e4tzlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung gestellt. In einem Pauschalpreis nicht enthaltener Aufwand wird zu EUR 60\u20ac \/ Stunde (netto) zzgl. Spesen abgerechnet.<\/p>\n<p><strong>6.<\/strong> Bei allen Ma\u00dfnahmen des \u00dcberf\u00fchrers, deren Kosten 150\u20ac \u00fcbersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet, mit dem Kunden R\u00fccksprache zu halten.<\/p>\n<p><strong>7.<\/strong> Die Meinung des \u00dcberf\u00fchrers \u00fcber den Zustand des Fahrzeuges ist keine Garantie daf\u00fcr, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden k\u00f6nnen und entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung f\u00fcr evtl. auftretende M\u00e4ngel oder Betriebsst\u00f6rungen.<\/p>\n<p><strong>8.<\/strong> Gerichtsstand ist das Amtsgericht Br\u00fchl[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;1246&#8243; img_size=&#8220;gallery-thumb&#8220; onclick=&#8220;img_link_large&#8220; el_class=&#8220;cs-lightbox&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=&#8220;60&#8243;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;margin-top-70&#8243;][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220; el_class=&#8220;description margin-top-0&#8243;]KAGES e.K. Inh.: G\u00fcnter Sunko Bonner Ring 31 50374 Erftstadt-Lechenich Tel: 02235 84027 45 kontakt@kages.eu Handelsregister\u00a0Amtsgericht\u00a0K\u00f6ln HRA-Nr.:\u00a027446 USt-ID:\u00a0DE\u00a0268544087 Termine nach Vereinbarung Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Verkauf 1. Angebotsbindung: Der Anbieter h\u00e4lt sich f\u00fcr die Dauer des laufenden Kalenderjahres preislich an das Angebot gebunden. 2. 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